Allgemeine Geschäftsbedingungen MA.DE. Event Solutions GbR
Umsatzsteuer entfällt nach §19 UstG.
- 1. Zustandekommen von Verträgen
Sämtliche Lieferungen und Leistungen erfolgen ausschließlich auf Grundlage dieser Vertragsbedingungen. Eventuell entgegenstehende Bedingungen eines anderen Vertragspartners sind nicht gültig, auch wenn MA.DE. Event Solutions GbR nicht widerspricht oder vorbehaltlos Leistungen erbringt. Abweichungen oder Ergänzungen gelten nur, wenn sie durch MA.DE. Event Solutions GbR schriftlich bestätigt werden. Diese Vertragsbedingungen gelten auch für mündlich erteilte Aufträge.
Grundsätzlich werden sämtliche, insbesondere auch durch Mitarbeiter von MA.DE. Event Solutions GbR aufgenommene Bestellungen ausschließlich durch eine schriftliche und elektronische Auftragsbestätigung von MA.DE. Event Solutions GbR wirksam. Die schriftliche Auftragsbestätigung kann auch auf dem zugleich als Lieferschein dienenden Dokument formuliert werden. Die schriftliche Auftragsbestätigung von MA.DE. Event Solutions GbR ist rechtzeitig zugegangen, wenn sie innerhalb von sieben Kalendertagen nach ihrem Ausstellungsdatum beim Besteller eingeht.
- 2. Preise
- a) Alle Angebote sind unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind.
- b) Bei Lieferung und/oder Abholung durch MA.DE. Event Solutions GbR fallen zusätzlich zum vereinbarten Mietpreis Fahrtkosten an, die sich nach dem Transportaufwand und der zu fahrenden Strecke gemäß der jeweils gültigen Fahrtkostentabelle richten.
- c) Das Mietgut wird nur für den vereinbarten Zweck und die vereinbarte Zeit zur Verfügung gestellt. MA.DE. Event Solutions GbR ist berechtigt, weitere Miete in Rechnung zu stellen, wenn das Mietgut auf Grund eines Umstandes, der nicht durch MA.DE. Event Solutions GbR zu vertreten ist, nicht am vereinbarten Rückgabetermin wieder zur Verfügung steht.
- 3. Abholung
In den Fällen der Abholung der Mietobjekte durch den Mieter selbst, muss dieser das Mietgut unverzüglich auf Vollständigkeit und Tauglichkeit kontrollieren. Der Mieter muss in diesen Fällen dafür Sorge tragen, dass das Mietgut vorschriftsmäßig, gemäß Anweisung von MA.DE, in der Originalverpackung von MA.DE transportiert wird und vor Beeinträchtigungen und Transportschäden geschützt ist. Dazu gehört unter anderem, dass das Mietgut in einem geschlossenen Fahrzeug transportiert wird.
- 4. Anlieferung
- a) Bei Anlieferung des Mietgutes durch MA.DE. Event Solutions GbR hat der Mieter den uneingeschränkten Zugang zu den vorgesehenen Grundstücken, Gebäuden und/oder Räumen rechtzeitig zum Zeitpunkt der Anlieferung zu gewährleisten. Dies beinhaltet die Gewährleistung für freie Fahrwege und Rangierfläche am Lieferort für ein Fahrzeug mit mind. 7,5 to. zulässigem Gesamtgewicht nebst Anhänger. MA.DE. Event Solutions GbR haftet nicht für eine verspätete Lieferung infolge versperrter Zuwegungen oder ungeeigneten Witterungsbedingungen zum Zeitpunkt der Entladung. Der Mieter hat geeignete Sicherungsmaßnahmen gegen Diebstahl, Beschädigung, Zerstörung oder sonstige Beeinträchtigungen des Mietgutes zu treffen, zumindest jedoch eine durchgängige Bewachung des Mietgutes während der Dauer der Überlassung sicherzustellen.
- b) Die Anlieferung erfolgt, sofern auf Grund der Größe des Mietgutes möglich, frei Bordstein. Das Verteilen/Einsammeln und der Auf- und Abbau des Mietgutes sind nicht im Mietpreis enthalten mit Ausnahme des Auf- und Abbaus von Zelten. Wenn die vorstehenden Transportbedingungen nicht erfüllt sind aufgrund nicht geeigneten Untergrundes oder zu schmaler Zuwegung, wenn parkende Kraftfahrzeuge den An- und Abtransport verhindern oder das Mietobjekt noch nicht ordnungsgemäß sortiert ist, um abgeholt werden zu können, hat MA.DE. Event Solutions GbR das Recht, die dadurch entstehenden zusätzlichen Kosten sowie eventuellen Mietausfall in Rechnung zu stellen. Weitergehender Schadensersatz bleibt vorbehalten.
- c) Der Mieter oder ein bevollmächtigter Vertreter hat bei Anlieferung vor Ort anwesend zu sein und den Empfang der Ware zu quittieren. Sollte dies nicht der Fall sein, wird die Ware am Anlieferungsort von MA.DE. Event Solutions GbR hinterlassen. In diesem Fall gilt das Mietgut als vertragsgemäß durch MA.DE Event Solutions GbR an den Mieter übergeben.
- 5. Rückgabe
- a) Der Mieter verpflichtet sich, nach Ende der Mietzeit bzw. am gegebenenfalls vereinbarten Abholtag das Mietgut vormittags ab 09:00 Uhr so abholfertig bereitzustellen, wie es auch angeliefert wurde, also ordnungsgemäß gereinigt, geordnet verpackt und zu ebener Erde. MA.DE. Event Solutions GbR ist bei nicht erfolgter Reinigung berechtigt, diese in Rechnung zu stellen.
- b) Bei vorher vereinbarter Reinigung durch MA.DE. Event Solutions GbR ist der Mieter verpflichtet, das Mietgut für eine maschinelle Reinigung vorzubereiten. Er ist weiter verpflichtet, Mietgut aus Stoff, welches während der Benutzung feucht oder nass geworden ist, vollständig trocknen zu lassen, bevor dieses verpackt wird.
- c) Der Mieter hat alle nicht von MA.DE Event Solutions GbR zu vertretenden Schäden zu ersetzen, die während des Mietzeitraums aus der Benutzung des Mietguts resultieren, oder durch Verlust, oder Beschädigung des Mietgutes, oder eines Teils davon entstehen.
Von der Haftung des Mieters sind auch Schäden umfasst, die durch Dritte verursacht wurden. Der Mieter verpflichtet sich darüber hinaus, MA.DE. Event Solutions GbR von allen Ansprüchen Dritter freizustellen, die aus der Benutzung des Mietguts resultieren.
- d) Sind Gegenstände bei Rückgabe aus Gründen, die der Mieter zu vertreten hat, nicht mehr gebrauchsfähig oder werden sie nicht zurückgegeben, so ist jeweils der Neuwert zum Zeitpunkt der Vermietung abzüglich eines, im billigen Ermessen von MA.DE zu berechnenden Abzugs neu für alt zu ersetzen.
- e) Soweit möglich, wird das Mietgut bei der Abholung sofort kontrolliert und gezählt. Wenn das Mietgut aus höheren Stückzahlen besteht, kann es nicht sofort beim Einladen kontrolliert werden. Der Mieter erklärt sich damit einverstanden, dass die endgültige Kontrolle und Zählung des Mietgutes nach Rückgabe erst im Lager von MA.DE. Event Solutions GbR erfolgt und das diese Kontrolle und Zählung für den Mieter bindend ist. Der Mieter ist berechtigt, bei der Kontrolle und Zählung im Lager von MA.DE Event Solutions GbR anwesend zu sein.
- f) Ist bei der Ablieferung des Mietguts durch den Mieter eine sofortige Kontrolle im Beisein des Mieters auf Grund von Umständen nicht möglich, die nicht von MA.DE Event Solutions GbR zu vertreten sind, so erklärt der Mieter sich damit einverstanden, dass die endgültige Kontrolle und Zählung des Mietgutes nach Rückgabe erst im Lager von MA.DE. Event Solutions GbR erfolgt und dass diese Kontrolle und Zählung für den Mieter bindend ist. Der Mieter ist berechtigt, bei der Kontrolle und Zählung im Lager von MA.DE Event Solutions GbR anwesend zu sein.
- 6. Vermietung von Zelten
- a) Der Mieter hat sicherzustellen, dass die Zu- und Abfahrtswege zum vorgesehenen Aufstellort gut befahrbar sind. Der grundsätzlich vom Mieter zu bestimmende Aufstellort muss eben sein und für Zelte eine hinreichende Tragfähigkeit aufweisen. Etwaige Beschädigung des Untergrundes sind von MA.DE. Event Solutions GbR nur im Falle von grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz zu vertreten.
- b) Der Mieter hat MA.DE. Event Solutions GbR vor dem Aufbau umfassend davon in Kenntnis zu setzen, ob und wo Erdkabel, Wasserleitungen, Gasleitungen etc. verlaufen. Erfolgt dieses nicht oder nicht rechtzeitig, haftet MA.DE. Event Solutions GbR nicht für evtl. Schäden und Folgeschäden. Soweit Bohrungen zum Aufbau von Zelten erforderlich sind, erteilt der Mieter hierzu bereits jetzt seine ausdrückliche Genehmigung. Eventuelle, durch diese Bohrungen entstehenden Schäden (z.B. hierdurch entstandene Löcher in Verbundsteinpflaster, Asphalt oder anderen Bodenbelägen) sind vom Mieter auf seine Kosten zu beseitigen. Der Mieter stellt MA.DE Event Solutions GbR von eventuellen diesbezüglichen Ansprüchen des Grundstückeigentümers frei.
- c) Der Mieter hat eine gesonderte Haftpflichtversicherung für Schäden durch Betrieb und Gebrauch des Mietgutes abzuschließen.
- d) Die Zeltplanen dürfen weder beschriftet noch beklebt werden. Bauliche Veränderungen am Zeltgerüst und/oder Fußboden sind nicht zulässig. Im Falle von Sturm oder Unwetter ist der Mieter dafür verantwortlich, dass alle Ein- und Ausgänge und sonstige Öffnungen des Zeltes dichtgehalten werden. Der Mieter ist weiterhin verpflichtet, alles zu tun, um evtl. Schäden verhindern bzw. möglichst gering zu halten. In Schadensfällen ist der Mieter verpflichtet, unverzüglich MA.DE. Event Solutions GbR darüber zu informieren und laufend zu unterrichten.
- e) Falls für die Aufstellung von Zelten die Zustimmung Dritter erforderlich ist, ist allein der Mieter dafür verantwortlich. Der Mieter verpflichtet sich weiter, MA.DE. Event Solutions GbR von evtl. Ansprüchen Dritter in diesem Zusammenhang freizustellen.
- 7. Zahlung
- a) Sofern nicht anderslautend vereinbart, sind sämtliche Rechnungsbeträge bei Lieferung sofort ohne Abzug fällig und zahlbar.
- b) Tritt der Mieter vom Vertrag ganz oder teilweise zurück, ohne dass von MA.DE. Event Solutions GbR zu vertretender Verzug oder Unmöglichkeit vorliegt, ist der Mieter damit einverstanden und MA.DE. Event Solutions GbR berechtigt, pauschalierten Schadenersatz in Höhe von 25 % geltend zu machen, wenn der Rücktritt mindestens vier Wochen vor dem vereinbarten Liefertermin erfolgt. Erfolgt der Rücktritt des Mieters bis zu zwei Wochen vor dem vereinbarten Liefertermin, so erhöht sich der vorbezeichnete Schadenersatz auf 50 %. Erfolgt der Rücktritt noch kurzfristiger vor dem vereinbarten Liefertermin, hat der Mieter den vollen Mietpreis zu entrichten. Dem Mieter bleibt der Nachweis eines geringeren Schadens, MA.DE. Event Solutions GbR der Nachweis eines höheren Schadens vorbehalten.
- 8. Gewährleistung, Verzug, Unmöglichkeit
- a) Der Mieter hat das Mietgut beim Empfang zu kontrollieren und offensichtliche Mängel, fehlende Teile und Beanstandungen unverzüglich, also noch am Abhol-, Liefer-, bzw. Aufbautag zu melden. Spätere Reklamation nach Ablauf der Mietzeit werden nicht anerkannt. Eine Verweigerung der Abnahme des Mietgutes wegen unerheblicher Mängel ist ausgeschlossen.
- b) Die Einhaltung der vereinbarten Liefertermine setzt die Erfüllung der dem Mieter gemäß Ziffer 4b) obliegenden Pflichten voraus. Kommt MA.DE. Event Solutions GbR in Verzug oder wird ihm die vertraglich vereinbarte Leistung aus von ihr zu vertretenden Gründen nicht nur vorübergehend unmöglich, so kann der Mieter, sofern er nachweist, dass ihm hieraus ein Schaden entstanden ist, so ist der Anspruch des Mieters auf einen Betrag von 10% der vereinbarten Miete als Schadensersatz verlangen. Weitergehende Schadensersatzansprüche sind ausgeschlossen, es sei denn, MA.DE. Event Solutions GbR fällt Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last oder es liegt eine zwingende gesetzliche Haftung oder eine Verletzung von Körper, Leib und Leben vor.
- c) Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Mieters ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden.
- 9. Haftung/Versicherungen
- a) Der Mieter haftet für sämtliche Schäden, die durch unsachgemäße Benutzung, Verlust, Diebstahl oder Untergang der gemieteten Gegenstände oder durch die vom Gegenstand ausgehende Gefahr entstehen. Dieses gilt auch im Falle höherer Gewalt.
- b) Der Mieter hat das Mietgut fachgerecht gegen Witterungs-, Überspannungs- und Feuchtigkeitsschäden (insbesondere Sturmschäden) zu schützen. Er haftet für Schäden, welche durch einen nicht fachgerechten Schutz entstehen. Insbesondere ist der Mieter verpflichtet, sich über die Wetterbedingungen während der Dauer der Mietzeit aktuell informiert zu halten und witterungsbedingte, durch das Mietgut (mit)verursachte Personen- und Sachschäden (z.B. durch Sturm, Hagel, Blitzschlag, Starkregen) bestmöglich zu vermeiden. Eine Haftung von MA.DE für Schäden, die auf eine nicht den jeweiligen Witterungsbedingungen angepasste Nutzung des Mietgutes zurückzuführen ist, ist ausgeschlossen.
- c) MA.DE haftet, ungeachtet sonstiger, in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen aufgeführten Haftungstatbeständen, für Vorsatz, grobe Fahrlässigkeit, die Verletzung von Körper, Leib und Leben sowie in sonstigen Fällen zwingender, gesetzlicher Haftung unbegrenzt. In Fällen einfacher Fahrlässigkeit haftet MA.DE ausschließlich für die Verletzung von Kardinalpflichten und begrenzt auf den vertragstypisch erwartbaren Schaden. Kardinalpflichten sind solche Pflichten, welche die Erfüllung des Vertrages erst möglich machen oder auf deren Erfüllung der Mieter regelmäßig vertrauen darf.
- 10. Schriftform
Rücktritt, Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages bedürfen der Schriftform. Mündliche Vereinbarungen und Nebenabreden bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch MA.DE. Event Solutions GbR.
- 11. Gerichtsstand
Gerichtsstand für sämtliche Ansprüche ist, sofern der Mieter Kaufmann im Sinne des HGB ist, Gütersloh.
- 12. Gültigkeit
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind ab sofort gültig. Alle vorherigen Allgemeinen Bedingungen werden durch sie ersetzt.
- 13. Salvatorische Klausel
Sollte eine der vorstehenden Vertragsbedingungen ganz oder teilweise nichtig, unwirksam, undurchführbar sein oder werden, so wird damit die Gültigkeit der übrigen Bedingungen nicht berührt. Die Parteien sind verpflichtet, sie durch eine wirksame Regelung zu ersetzen, die dem ursprünglich beabsichtigten Zweck wirtschaftlich am nächsten kommt.
Stand Juli 2024